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Ablauf

Erstgespräch und Probatorik

Im Erstgespräch schildern Sie Ihre aktuelle Problemsituation und Ihre Beschwerden. Sie haben die Möglichkeit mich kennenzulernen und wir klären, was Sie sich von der Therapie erwarten und ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung für Sie passend ist. Die folgenden vier probatorischen Sitzungen dienen der genaueren Diagnostik und Anamnese und wir besprechen Ihre individuellen Therapieziele. Wenn Sie es wünschen, werden im Anschluss die eigentlichen Therapiestunden beantragt.

Therapeutische Sitzungen

Die Sitzungen finden wöchentlich statt und dauern in der Regel 50 Minuten. Die Dauer der Therapie hängt von Ihrem individuellen Anliegen ab und kann von wenigen Sitzungen (Akutbehandlung) bis zu einer längeren Zusammenarbeit reichen. 

Katamnese

Nach Abschluss der Therapie findet etwa sechs Monate später die sogenannte Katamnesesitzung statt. Sie dient uns als „Follow-up“ und ermöglicht, wenn nötig „Feinjustierungen“.

Kosten

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Bundespsychotherapeutenkammer.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel (anteilig) die Kosten einer Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP/GOÄ).

Die individuellen Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich jedoch zwischen den privaten Krankenversicherungen sowie nach Ihrem persönlichen Tarif. Bitte klären Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Verhaltenstherapie (anteilig) erstattet. Dazu gehören die Anzahl an Sitzungen, Höhe der Kostenübernahme (Faktor und Steigerungssatz) und sonstige Leistungen wie Testdiagnostik. Bitten Sie um die Zusendung entsprechender Unterlagen für die Beantragung. Sind Sie beihilfeberechtigt, benötigen Sie ebenfalls Antragsformulare, die Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage zusendet. Bei der Antragserstellung unterstütze ich Sie gerne. 

 

Selbstzahler*in

Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Therapie auch als Selbstzahler*in tragen. Der Vorteil der Selbstzahlung ist, dass Formalitäten keine Rolle spielen und niemand über die Therapie informiert wird. Sie können sofort mit der Therapie beginnen. 

 

Gesetzlich Versicherte

Mit den gesetzlichen Krankenkassen rechne ich nicht ab.

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